AGB
- Allgemeines:
Alle Geschäfte mit uns werden - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, die der Käufer darzulegen hat - zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt.
Unsere Verkaufs- und Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Käufer angenommen, auch wenn bei der Geschäftsabwicklung hiervon abgewichen oder abweichend Bestimmungen des Käufers, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, von uns nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns; ohne eine solche schriftliche Bestätigung sind Abweichungen nicht gültig.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch die der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird.
Etwaige Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich im Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu orientieren hat, ausgefüllt werden.
Ein Stillschweigen des Käufers gegenüber unseren Bedingungen gilt als dessen Einverständnis mit diesen.Abbildungen, Abmessungen und Gewichte sind unverbindlich.
Technische Angaben sind, soweit nicht anderslautend, Herstellerangaben. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Katalogen, Prospekten und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Von uns als „vertraulich“ bezeichnete schriftliche Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden.
Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
Personenbezogene Daten werden soweit geschäftsnotwendig - und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig - von uns gespeichert und verarbeitet.
- Vertragsabschluß:
Unsere Angebote sind - sofern nicht anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend; alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen mit unseren Mitarbeitern bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, soweit geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber vier Wochen gebunden.
- Umfang der Lieferpflicht:
Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Maß, Gewichts- und technische Angaben sowie Abbildungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Preise:
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage - für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen - allgemein gültigen Preislisten. Es ist unser Bestreben, die Preise soweit wie möglich stabil zu halten. Aufgrund der Preisbewegung bei unseren Vorlieferanten müssen wir uns jedoch Anpassungen vorbehalten. Die Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, rein Bruttopreise in Euro, und verstehen sich unfrei, zuzüglich gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben und Verpackungskosten. Erhöhen sich zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und der Lieferung die Gestehungskosten, so sind wir berechtigt, den infolge dieser Erhöhung gerechtfertigten Preis zu berechnen. Bei Sonderanfertigungen oder zusätzlichen Leistungen, für die vor Auslieferung kein Preis vereinbart werden konnte, gilt der aufgrund der Nachkalkulation ermittelte und von uns in Rechnung gestellte Preis.
- Zahlung:
Die Belieferung erfolgt bis zur Bonitätsprüfung nur gegen Bar-, Nachnahme oder Vorkasse, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei vereinbarter Lieferung gegen Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlungsfrist beginnt am Tage der Rechnungsstellung. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen von mindestens 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig. Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. Wir sind jederzeit, auch nach Abschluß des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weiter Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
- Lieferung:
Lieferungen erfolgen ab Lager Neulingen-Bauschlott auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Hersteller zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben; Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten. Für die Einhaltung der Lieferfristen haften wir nur bei ausdrücklicher Zusage und soweit uns ein Verschulden trifft.
- Lieferfrist:
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns vorliegt. Sie gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, währenddessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag in Verzug ist. Teillieferungen können nicht zurückgewiesen werden, Teilberechnungen sind zulässig. Verhinderung oder wesentliche Erschwerung der Lieferung, die unvorhergesehen oder unabwendbar sind, gilt als höhere Gewalt und entbinden uns von allen Verpflichtungen, ohne daß wir zur Schadensersatzlieferung oder Nachlieferung angehalten werden können.
- Eigentumsvorbehalt:
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB mit den nachstehenden Erweiterungen:
Wir behalten an allen Lieferungen das Eigentum bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen vor. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie Saldoziehung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Käufer darf die Ware verarbeiten, verbrauchen und im üblichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er ist nicht berechtigt, die Erzeugnisse zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Wird die Ware mit anderen verarbeitet, so erfolgt die Herstellung für uns und wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache anteilmäßig. Der Käufer überträgt uns ferner schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf unserer Waren bzw. anteilmäßig aus dem Verkauf der durch Verarbeitung hergestellten Produkte. Wird die Vorbehaltsware von dem Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Liefervertrages verwandt, so wird die Forderung aus diesem Vertrag in gleichem Umfang im Voraus an uns abgetreten. Wir werden die abgetretenen Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Anschriften der Drittschuldner und die Beiträge der Forderungen mitzuteilen und die Drittschuldner von der Abtretung ans uns zu unterrichten. Bei Zugriffen durch Dritte, insbesondere von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unseres Eigentums oder der an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich, ggf. durch Übersendung von Pfändungsprotokollen o.ä., zu unterrichten. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen. - Beanstandungen und Gewährleistungen:
Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche, nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich unter genauer Bezeichnung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, daß die Ware nicht an den Käufer unmittelbar, sondern an einen vom Käufer benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Käufer die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich später ein Mangel, so muß ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden. Ungeachtet der Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anstehende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Käufer einzustehen. Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Die Gewährleistung beträgt bei neuer Ware 24 Monate und bei gebrauchter Ware 12 Monate, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gilt ab Verkaufsdatum an den Käufer. Dieser hat hierüber den Nachweis zu führen und zwar in Form einer Rechnungs-/Lieferscheinkopie. Bietet der Hersteller dem Endverbraucher eine Garantie, so ist ausschließlich diese gültig. Bei gerechtfertigen Mängelrügen steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen unsere Angestellten und Erfüllungsgehilfen noch gegen uns zu. Dies gilt nicht, soweit uns oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den direkten Schaden. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat uns der Käufer erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls werden wir von unserer Gewährleistungspflicht frei. Waren, welche von uns speziell für den Auftraggeber bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, es sei denn, daß uns grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden könnte. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Mängel bis zu deren Behebung den Kaufpreis ganz oder zum Teil zurückzubehalten.
Bei Exportgeräten (Geräte ohne postalische Zulassung) entfällt jeglicher Gewährleistungs- und Garantieanspruch. Im Rahmen der Kulanz sind wir jedoch bemüht, Reparaturen schnell und zuverlässig auszuführen oder an der Beseitigung von Mängeln beizutragen. Wir sind nicht verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zu erfüllen, wenn
- durch unsachgemäße Behandlung an von uns gelieferten Waren Schaden entstanden ist.
- ohne unsere Einwilligung Eingriffe oder Veränderungen an den von uns gelieferten Waren durch Dritte oder vom Besitzer selbst vorgenommen wurden (Gerät öffnen, umbauen, usw.).
- Abnutzungserscheinungen aufgetreten sind, z.B. auch Ausfall von Halbleitern, Transistoren, IC’s und Sicherungen.
Macht der Käufer Gewährleistungsansprüche an einem Systemteil geltend, hat dieses grundsätzlich keinen Einfluß auf die weiteren mit uns abgeschlossenen Verträge, sofern für den defekten Teil kompatible Austauschwaren lieferbar sind. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.
Wir haften nicht für den Verlust von Datensätzen im Zusammenhang mit Gewährleistungs- und Wartungsarbeiten. Dasselbe gilt, falls im Rahmen derartiger Arbeiten Daten des Kunden verändert oder zerstört werden. Der Kunde verpflichtet sich, vor Beginn unserer Arbeiten bzw. vor Versendung fehlerhafter Hard- und Softwareteile an uns, eine komplette Datensicherung vorzunehmen.
Jegliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Käufer nicht von uns genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Reparaturen von Personal oder Dritten vornehmen läßt, die nicht von uns oder dem Hersteller autorisiert sind, es sei denn, der Käufer weist nach, daß eine aufgetretene Störung nicht hierauf zurückzuführen ist. Während der Gewährleistungsfrist, sowie des Bestehens eines Wartungs- oder Pflegevertrages, hat der Käufer nur fabrikneue Datenträger, Betriebsmittel und anderes gerätespezifisches Zubehör zu verwenden, das dem von uns vertriebenen Qualitätsniveau entspricht.
Dem Erwerber von Software bzw. der diesbezüglichen Lizenz ist bekannt, daß nach dem derzeitigen Stand der Technik eine Software niemals gänzlich fehlerfrei sein kann. Es wird jedoch ein gebrauchsfähiger Zustand zugesichert, der dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. - Softwareüberlassung:
Standardsoftware
Die Standardsoftware wird dem Kunden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen des Herstellers überlassen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Der die Software betreffende Vertrag kommt erst zustande mit Anerkennung der Lizenzbestimmungen durch den Kunden.Individualsoftware
Die Rechte und Pflichten für die Erstellung von Individualsoftware ergeben sich ausschließlich aus dem über die Erstellung von Individualsoftware geschlossenen Dienstvertrag nebst den hierzu geltenden Bedingungen.Wir gewähren dem Kunden ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software Lizenzprogramme allein auf dafür von uns gelieferten oder genehmigten Maschinen. Alle Rechte am Lizenzmaterial, einschließlich aller vom Kunden hergestellten, vollständigen oder teilweisen Kopien des maschinenlesbaren Lizenzmaterials, auch wenn es bearbeitet, übersetzt oder unverändert, oder bearbeitet mit anderen Programmen verbunden wurde, bleiben unbeschadet des Eigentums des Kunden am Trägermaterial bei dem Softwareanbieter. Der Kunde verpflichtet sich, Lizenzmaterial, einschließlich Kopien jeder Art, ohne zeitliche Begrenzung nicht an Dritte weiterzugeben, oder sonstwie zugänglich zu machen. Als Dritte gelten nicht Mitarbeiter des Kunden und des Verkäufers. Der Kunde ist berechtigt, Lizenzmaterial zu vervielfältigen, soweit dies für die vertragsmäßige Nutzung erforderlich ist. Soll das Original oder eine Kopie an einem anderen Ort als bei der dafür vorgesehenen Maschine verwahrt werden, ist der Verkäufer schriftlich zu benachrichtigen. Bei Beendigung des zeitlich begrenzten Lizenzvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Kunde verpflichtet, das Original, sowie alle Kopien und Teilkopien, sowie geänderte oder mit anderem Programmaterial verbundene Kopien des betreffenden Lizenzmaterials, an den Verkäufer herauszugeben, oder nachweislich zu vernichten.
Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
Der Kunden hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für Schäden, die uns aufgrund verspäteter oder unterlassener Anzeige entsteht, haftet der Kunde. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde uns von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten hat der Kunde angemessen zu bevorschussen. - Anwendungstechnische Beratung:
Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen aufgrund unserer Erfahrung und der Produktinformationen der jeweiligen Hersteller bzw. Lieferanten. Informationen, die der Kunde aus Prospekten, Bedienungsanleitungen etc. der Hersteller bezieht, sind für uns nur dann verbindlich oder Vertragsbestandteil, wenn wir dieses im Auftrag oder Kaufvertrag schriftlich erklärt haben.
Für die Kompatibilität und einwandfreie Funktion miteinander von Hard- und Softwarebestandteilen haften wir nur, wenn deren Zusammenstellung von uns ausdrücklich schriftlich empfohlen und zugesichert ist. Die gemeinsame Auflistung auf Lieferscheinen, Auftragsbestätigungen etc. beihaltet keine Zusicherung in diesem Sinne, wenn nichts anderes vermerkt ist.
Beratungen und Produktinformationsgespräche während des Vertragsabschlusses und bei der Auslieferung dienen allein der Kundeninformation und enthalten keine Zusicherungen im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn nicht etwas anderes vereinbart und kein ausdrücklicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
Bei Beratungen in Fragen der Hard- und Software, die über reine Produktinformationen hinausgehen (insbesondere Systemberatungen), wird bei Nichtzustandekommen eines Kauf- oder Mietvertrages ein Betrag von 5% der im Angebot stehenden Hard- und Softwarepreise als Beratungshonorar fällig. - Feststellungen und daraus resultierende Mietzahlungen:
Wird eine Ware oder ein Programm bzw. beides zur Probe an einen Kunden überlassen, beträgt die kostenlose Probezeit eine Kalenderwoche, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Nach Ablauf einer Kalenderwoche ab dem Zeitpunkt der Überlassung wird für jeden angefangenen Monat eine Mietzahlung in Höhe von 6% des Auftragswertes bei einem Auftragswert bis Euro 10.000,- fällig, und von 5% des Auftragswertes bei einem Auftragswert von mehr als Euro 10.000,- fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die vorgenannten Mietzahlungen können nach entsprechender schriftlicher Vereinbarung zu 50% auf den Kaufpreis angerechnet werden. - Rückgaben:
Vor uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns zurückgenommen. Die Ware muß sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstiger eventl. Nebenkosten erreichen. Eine Gutschrifterteilung ist bei einem Warenwert unter Euro 15,-- aus Kostengründen nicht möglich. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagkosten (mindestens jedoch Euro 15,--) gutgeschrieben. Sonderbestellungen, Halbleiter und Sicherungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe bzw. Umtausch ausgeschlossen.
- Reparaturbedingungen (außerhalb der Gewährleistung):
Falls nicht ausdrücklich und schriftlich ein Kostenvoranschlag seitens des Auftraggebers verlangt wird, erfolgt die Reparatur gegen Berechnung des am Tage der Auftragserteilung gültigen Kostensatzes. Kommt die Reparatur aufgrund eines angeforderten Kostenvoranschlages nicht zustande, stellt der Verkäufer die entstandenen Bearbeitungskosten in Rechnung. Werden Kundendienst-Arbeiten in den Räumen des Käufers oder Dritter durchgeführt, gehen die An- und Abfahrtszeiten sowie die Fahrtkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Kosten für Ein- und Rücksendung von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Rügen wegen Reparaturmängel müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig. Kostenpflichtige Reparaturen werden nur gegen Barzahlung/Nachnahme durchgeführt.
- Erklärung zu WEEE / RoHS:
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom 16. März 2005 setzt der Gesetzgeber die beiden im Jahr 2003 von der Europäischen Union beschlossenen Richtlinien 2002/96/EC (RoHS - Restriction of the use of certain Hazardous Substances) und 2002/95/EC (WEEE - Waste from Electrical and Elektronic Equipment) in nationales Recht um.
Wir verwenden ausschließlich Hardware, elektr. Geräte und Komponenten von Lieferanten, die nach der EU-Richtlinie 2002/96/EC registriert sind.
In Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten setzt BeH-Computer derzeit die Anforderung derRoHS-Richlinie um. Datenschutz
Durch den Besuch unseres Internetauftritts können Informationen über den Zugriff (Datum, Uhrzeit, aufgerufene Seite) auf dem Server gespeichert werden. Dies stellt keine Auswertung personenbezogener Daten (z.B. Name, Anschrift oder E-Mail Adresse) dar. Sofern personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies – sofern möglich – nur mit dem vorherigen Einverständnis des Nutzers der Webseite. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte findet ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht statt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet (z.B. per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff Dritter kann nicht gewährleistet werden. Wir können keine Haftung für die durch solche Sicherheitslücken entstehenden Schäden übernehmen.
Der Verwendung veröffentlichter Kontaktdaten durch Dritte zum Zwecke von Werbung wird ausdrücklich widersprochen. Wir behalten uns rechtliche Schritte für den Fall der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, z.B. durch Spam-Mails, vor.
Quelle: mustervorlage.net
- Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist
75245 Neulingen-Bauschlott.Gerichtsstand ist 75172 Pforzheim (soweit nichts anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben).
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